Reise- und Geschäftsbedingungen

Unsere Reisebedingungen und wichtige Hinweise

Verehrter Reisegast, bitte beachten Sie folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Wir empfehlen Ihnen generell den Abschluß einer Reiseversicherung.

1. Abschluß des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung geben Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder auch telefonisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung geführten Teilnehmer, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch uns zustande und wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung telefonisch oder schriftlich bestätigt haben.

Evtl. Verzögerungen bei der Bestätigung, sowie geringfügige Änderungen (Omnibus, Fahrtroute, Reiseleitung u.a.) berechtigen nicht zum gebührenfreien Rücktritt.

2. Bezahlung

Bei der Anmeldung einer Reise wird eine Anzahlung je Reiseteilnehmer fällig. Diese Anzahlung wird bei Stornierung der Reise einbehalten! Die Höhe der zu leistenden Anzahlung richtet sich nach dem Reisepreis.

Für Reisen mit einem Preis bis 300,00 Euro ist eine Anzahlung von 25,00 Euro zu leisten.

Für Reisen mit einem Preis ab 300,00 Euro sind 50,00 Euro als Anzahlung zu leisten.

Bei Fahrten mit Eintrittskarten ist der Kartenpreis plus Anzahlung zu leisten. 

Die Anzahlung wird selbstverständlich voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung der Reise muss bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Sie kann durch Barzahlung, mit Scheck oder durch Banküberweisung erfolgen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Bei Zahlung des Reisepreises erhalten Sie von uns den Sicherungsschein zur Insolvenzversicherung !

3. Leistungen und Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem  Prospekt verbindlich.

3.2. Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit  entsprechend gebucht, die Fahrt ab Zusteigeort zum Zielort und zurück mit evtl. Abschlußfahrten bzw. Umsteigen ein.

3.3. Die Platzzuweisung in den Omnibussen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

3.4. Kinderermäßigungen werden in den Ausschreibungen gesondert geregelt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluß notwendig werden, und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, daß Ihnen die Durchführung der Reise in der geänderten Form zumutbar ist. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, so bleiben evtl. Ansprüche auf Minderung beschränkt. Wir verpflichten uns, Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 10% des Reisepreises übersteigen. Preiserhöhungen von max. 5% sind nur bis 21 Tage vor Reisebeginn möglich.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Bei Reisen in Verbindung mit Fähren oder Kreuzfahrtschiffen gelten die Stornobedingungen der Reedereien und Veranstalter.

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihre Rücktrittserklärung sollte in Ihrem  Interesse schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so beträgt unser pauschalierter Anspruch als angemessener  Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen.

A)

  • bis 30 Werktage vor Reiseantritt: die geleistete Anzahlung, mindestens 25,00 €
  • ab 29 Werktage vor Reiseantritt 20 %, mind. Anzahlung
  • ab 14 Werktage vor Reiseantritt 35 %, mind. 50,00 €
  • ab 7 Werktage vor Reiseantritt 50 %, mind. 50,00 €
  • ab 2 Werktage vor Reiseantritt 85%, mind. 100,00 € ab
  • 1 Werktage vor Reiseantritt 100%, mind. 100,00 €

5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie jederzeit bei Ausfall einer  oder  mehrerer  Personen  Ersatzpersonen  die  Reise  durchführen lassen. Der oder die Ersatzpersonen treten dann in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so bemühen wir uns, bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt für uns, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen im Wege entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung ungeachtet einer Abmachung des Reiseveranstalters nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße  vertragswidrig verhalten, daß  die sofortige Aufhebung des Vertrages  gerechtfertigt  ist. Kündigen wir,  so behalten wir  den Anspruch auf den Reisepreis, wobei wir uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen  Vorteile  anrechnen lassen, die wir aus anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

B) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen  oder  in  der  Reisebeschreibung  angegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei Reisen mit 4 oder 5 Tagen Reisedauer bis 7 Tage und bei Reisen mit 6 oder mehr Tagen Reisedauer bis 14 Tage vor Reisebeginn. Die  Rück- trittserklärung leiten  wir  Ihnen  oder  Ihrem  Reisebüro unverzüglich zu. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
  2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
  3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und
  4. die ordnungsgemäße  Erbringung  der vertraglich vereinbarten  Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeiten sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

10. Paß-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern uns dies möglich ist, werden wir Sie von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

Schlußbemerkung

Wir sind bemüht, allen Reisenden eine angenehme Fahrt zu ermöglichen. Mit Abschluß des Reisevertrages bzw. mit Buchung der Reise erkennt der Kunde unsere Teilnahmebedingungen in allen Punkten an.

In unserem Fahrzeug haben wir Hausrecht!

Reisende, welche den Fahrtverlauf grob stören oder gefährden, müssen den Bus verlassen oder können von der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

Abfahrtstellen

  • Schortewitz
  • Görzig
  • Reinsdorf
  • Baasdorf
 
 
  • Köthen, Rüsternbreite / Ecke Lelitzer Str.
  • Köthen, August-Bebel-Str. / Stadion
  • Köthen, Lohmannstr. / Spielplatz
  • Köthen, Bahnhofshalle 
 
 
  • Prosigk
  • Gnetsch
  • Weißandt-Gölzau
  • Radegast
 
 
  • Zörbig
  • Schrenz
  • Brachstedt
  • Oppin

Abholservice: Nur bei Mehrtagesreisen!

Wir holen Sie kostenlos ab Heimatort ab bei einer Entfernung von max. 15 km zur Zusteigestelle. Bei weiteren Entfernungen vereinbaren wir mit unseren Fahrgästen eine geringfügige Kostenbeteiligung. Fahrgäste welche mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Schortewitz kommen parken kostenlos und erhalten je nach Entfernung einen Kraftstoffkostenbeitrag von ca. 5,00 – 10,00 EUR.

Bei den Saisonauftakt- Abschluss und Jubiläumsreisen gibt es keinen kostenlosen Abholservice !

Je nach Fahrtroute können sich die Abfahrtstellen verändern. Es können natürlich auch gesonderte Abfahrtstellen, z.B. bei mehreren Reisenden mit uns vereinbart werden.

Für Fahrgäste, welche von außerhalb mit dem Pkw nach Schortewitz kommen, steht unser überdachter Parkplatz zur Verfügung. Reisebuchungen immer Dienstags in der Zeit von 15.00 – 19.00 Uhr in unserem Büro in Schortewitz. Schriftliche Buchungen richten Sie an: